Pauschbeträge für Geschäftsreisen

Seit der Reform von 2014 gelten veränderte Pauschbeträge für Geschäftsreisen.Insgesamt sind die Veränderungen gegenüber 2013 eher gering. Höhere Sätze als in diesem Jahr gelten 2014 etwa für Ägypten (40 statt 30 Euro), Ghana (46 statt 38), Kolumbien (41 statt 24), Südafrika (36 statt 30; in Kapstadt 38) und Mosambik (42 statt 30). Zum Teil deutlich gestiegen sind auch die Spesen für die mittelasiatischen Staaten Kasachstan, Tadschikistan und Turkmenistan. Für Polen gelten ab 2014 für die Städte Breslau, Danzig, Krakau und Warschau unterschiedliche Pauschbeträge, da sich die Lebenshaltungskosten in diesen Orten deutlich von denen im übrigen Land unterscheiden.

Für Travel Manager und Geschäftsreisende am wichtigsten dürften jedoch die Veränderungen der Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand für die USA sein. Für Atlanta etwa können Reisende 57 Euro berechnen (statt wie vor der Reform 40), für Houston 57 statt 38 Euro, für Miami 57 statt 48 Euro, für Washington 57 statt 40, für Boston 48 statt 42, für San Francisco 48 statt 41. Für die nicht einzeln aufgeführten US-Städte steigt der Spesensatz bei Reisekostenabrechnungen von bislang 36 auf 48 Euro.

Sehr viel höhere Spesen als 2013 können Reisende auch für die meisten der karibischen Staaten abrechnen, wo die Preise für Lebenshaltung zuletzt stark angestiegen sind.

Grundsätzlich ist zu beachten: Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.

Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.

Selbstverständlich werden mit der Software-Lösung Viatos alle Dienst- und Geschäftsreisen, unabhängig vom Reiseziel gesetzeskonform nach dem EStG (bzw. dem BRKG und landesspezifischen Vorschriften für den öffentlichen Sektor) sowie den kundenspezifischen Reiserichtlinien berechnet.