BMF-Anwendungsschreiben zur Reisekostenreform 2014
Das Gesetz zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts tritt am 1.1.2014 in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30.09.2013 das endgültige Anwendungsschreiben zu den neuen gesetzlichen Neuregelungen des steuerlichen Reisekostengesetzes 2014 veröffentlicht.
Auf mehr als 50 Seiten erläutert das BMF, wie aus Sicht der Finanzverwaltung die neuen Regelungen ab dem 1.1.2014 anzuwenden sind.
Das Schreiben enthält insbesondere Hinweise zu folgenden Regelungen:
- Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a, Absatz 4 EStG
- Verpflegungsmehraufwendungen, § 9 Absatz 4a EStG
- Vereinfachung der steuerlichen Erfassung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten während einer auswärtigen Tätigkeit, § 8 Absatz 2 Satz 8 und 9, § 9 Absatz 4a Satz 8 bis 10, § 40 Absatz 2 Nummer 1a EStG
- Unterkunftskosten, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 und Nummer 5a EStG
- Reisenebenkosten
- Zeitliche Anwendungsregelung
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